Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann

Blockzeiten für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25:

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Ausbildungsziel und -dauer
Der Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Aufgabe von Bankkaufleuten ist die Akquisition , Beratung und Betreuung von Kunden sowie der Verkauf von Bankleistungen, insbesondere von standardisierten Dienstleistungen und Finanzprodukten. Durch die Entwicklung hin zum Allfinanzdienstleister gibt es auch berufliche Einsatzmöglichkeiten bei Verbundpartnern wie z.B. Bausparkassen, Versicherungen und   Immobiliengesellschaften.
Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre und gliedert sich in einen betrieblichen und einen theoretischen schulischen Teil. Der theoretische Teil wird an der Handelslehranstalt Hameln erteilt. Der betriebliche Teil der Ausbildung erfolgt in den ausbildenden Kreditinstituten.

Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • mindestens Realschulabschluss (mit erweitertem Sekundarabschluss I) und/oder Besuch der Höheren Handelsschule (mit erweitertem Sekundarabschluss I)
  • Kontaktfreudigkeit und Aufgeschlossenheit
  • Interesse am politischen Geschehen
  • verkäuferisches Talent

 

Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht findet als Blockunterricht statt. In jedem Ausbildungsjahr werden 2 Blöcke zu je 6 Wochen unterrichtet.

Ausbildungsinhalte
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.

Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau.

Der Unterricht in den berufsbezogenen Lernfeldern erfolgt auf den o. g. rechtlichen Grundlagen. Außerdem ist Unterricht in den folgenden  allgemeinbildenden Fächern vorgesehen: Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport.

Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Bankwirtschaft
  • Rechnungswesen und Steuerung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

durchzuführen.
Die praktische Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich `Kundenberatung´ statt.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.

Schulabschluss
Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich

 

Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule
Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Herr Kiso E-Mail per Kontaktformular

Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular