Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau/zum Einzelhandelskaufmann und Verkäuferin/Verkäufer im Einzelhandel

Ausbildungsziel und -dauer
Die Ausbildungsberufe Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel und Verkäufe-rin/Verkäufer im Einzelhandel sind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz. Beide Ausbildungen werden in Betrieben verschiedener Branchen (Lebensmittel, Textil, Haushaltswaren, Schuhe usw.) angeboten.

Schwerpunkt der Tätigkeiten im Einzelhandel ist es, Kunden zu informieren und zu beraten, um Produkte unterschiedlichster Art zu verkaufen. Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer haben sehr  viel Kundenkontakt, der vom freundlichen Umgang geprägt ist: Oberstes Prinzip ist die freundliche und fachkompetente Beratung. Neben den Tätigkeiten im Verkaufsraum befähigt die Ausbildung zur Wahrnehmung weiterer betriebswirtschaftlicher Aufgaben im Einkaufs- und Lagerwesen, bei der Sortimentsgestaltung, im Marketing- und Personalbereich sowie im Rechnungswesen eines Einzelhandelsunternehmens.

Die Ausbildung dauert für den Beruf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel grundsätzlich 3 Jahre; für den Beruf Verkäuferin/Verkäufer grundsätzlich 2 Jahre und erfolgt parallel im Betrieb und in der Berufsschule (duales Ausbildungssystem).

In einigen Branchen z.B. Lebensmittel können Führungsaufgaben bei Eignung schon nach wenigen Berufsjahren erreicht werden. Arbeitseinsatz und Bezahlung sind in diesen Fällen überdurchschnittlich.

Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • mindestens guter Hauptschulabschluss speziell in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit, da Verkaufsgespräche geführt werden
  • Aneignung von Waren- und Sortimentskenntnissen
  • Konfliktfähigkeit bei Kundenbeschwerden
  • Teamfähigkeit und selbstständiges Handeln
  • körperliche Belastungsfähigkeit

 


Unterrichtsorganisation

Die schulische Ausbildung erfolgt in der Handelslehranstalt im 1. Lehrjahr an zwei Tagen, im 2. und 3. Lehrjahr jeweils an einem Berufsschultag.


Ausbildungsinhalte

Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz maßgeblich.

Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Verkäuferin bzw. Kauffrau im Einzelhandel/zum Verkäufer bzw. Kaufmann im Einzelhandel.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezo­genen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezoge­nen Lernfelder erfolgt auf Grundlage des schulischen Arbeitsplanes.

Prüfungen
Verkäuferin/Verkäufer im Einzelhandel
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird zu Beginn des zweiten Ausbil­dungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischen­prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Verkauf und Marketing
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • durchzuführen.


Die praktische Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch". Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.

Bei Verkäuferinnen /Verkäufer, die ihre Abschlussprüfung bestehen und einen Anschlussvertrag im Beruf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel abschließen, werden die Prüfungsergebnisse der Verkäuferprüfung als Teil 1 der Kaufleuteprüfung gewertet. Am Ende der Ausbildung erfolgt dann nur noch die schriftliche Prüfung in "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und das Fallbezogene Fachgespräch (das entspricht Teil 2 der Abschlussprüfung der Kaufleute im Einzelhandel, siehe unten).


Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel

Die Abschlussprüfung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel wird in gestreckter Form durchgeführt. Dadurch entfällt eine Zwischenprüfung in diesem Ausbildungsberuf. Die gestreckte Prüfung wird wie folgt durchgeführt:

Teil 1 wird schriftlich am Ende des 2ten Ausbildungsjahres in den Prüfungsbereichen

  • Verkauf und Marketing
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

durchgeführt.

Inhalte und Aufgabenstellungen sind identisch mit den zeitgleich geprüften Prüfungsbereichen der Verkäuferprüfung.

Teil 2 wird am Ende der Ausbildung
schriftlich im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
und mündlich im Fallbezogenen Fachgespräch
durchgeführt.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.


Schulabschluss

Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Vorausset­zungen erworben:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von min­destens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich



Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule

Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Frau Schaper E-Mail per Kontaktformular

Frau Jabs E-Mail per Kontaktformular


Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular