Blockzeiten für Verwaltungsfachklassen

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu den Blockzeiten bis 2027:

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Ausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten

Ausbildungsziel und -dauer

Der Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung qua­lifiziert für die Aufgabenwahrnehmung der Bürosachbearbeitung in der mittle­ren Funktionsebene und befähigt für die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen. Dieser Ausbildungsberuf wird im öffentlichen Dienst in verschiedenen Fach­richtungen angeboten, in der Handelslehranstalt werden Verwaltungsfachangestellte der Fach­richtung Kom­munalverwaltung sowie Kirchenverwaltung beschult.

Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre. Sie gliedert sich eine einen be­trieblichen und einen theoretischen schulischen Teil. Der theoretische Teil wird an der Handelslehranstalt Hameln sowie im dienstbegleitenden Unterricht an den niedersächsischen Studieninstituten erteilt. Der betriebliche Teil der Aus­bildung erfolgt in den Verwaltungsgebäuden der Kommunen, d. h. bei den Städten, Landkreisen und Gemeinden sowie bei Landeskirchen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden.

 

Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • möglichst Realschulabschluss (mit erweitertem Sekundarabschluss I) und/oder Besuch der Höheren Handelsschule (mit erweitertem Sekun­darab­schluss I)

  • Kontaktfreudigkeit sowie offener Umgang mit Menschen

  • Interesse am politischen Geschehen

  • Befähigung zum und Freude am systematischen Denken beim Arbeiten
    mit Gesetzestexten


Unterrichtsorganisation

Der Berufsschulunterricht findet im Blockunterricht statt.

 

Ausbildungsinhalte

Für den nach Lernfeldern geglie­derten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rah­menlehrplan der Kultusminister­konferenz maßgeblich.

 

Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten.

 

Dienstbegleitender Unterricht der Studieninstitute und Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezo­genen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezoge­nen Lernfelder erfolgt auf Grundlage eines landesweiten Stoffverteilungsplanes.

 

Prüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbil­dungs­jahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischen­prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Verwaltungsbe­triebs­wirtschaft

  • Personalwesen

  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

  • Wirt­schafts- und Sozialkunde

durchzuführen.

Die praktische Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Fallbe­zogene Rechts­anwendung statt.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.

 

Schulabschluss

Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Vorausset­zungen erworben:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung

  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von min­destens 3,0

  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich

 

Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule

Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife

Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:

Frau Wartewig E-Mail per Kontaktformular

 

Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular