Neue Ausbildungsberufe an der Handelslehranstalt
die Handelslehranstalt bereitet für den kommenden Ausbildungsbeginn, ab August 2024, den Start von zwei neue Ausbildungsberufen vor:
Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlageristin/Fachlagerist
Mit der Erweiterung des Angebots will die HLA dem Bedarf der in Hameln ansässigen Unternehmen in diesem Berufsfeld gerecht werden und eine Wohnort-/Standortnahe Beschulung anbieten.
Für die Einführung ist nur noch die finale Zustimmung der Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung erforderlich. Sobald diese vorliegt, können Auszubildende für das erste Ausbildungsjahr über unsere Online-Anmeldung zur Berufsschule an der HLA angemeldet werden. Bereits jetzt können Ausbildungsverträge geschlossen und die Auszubildenden dann, sobald möglich, an der HLA angemeldet werden (wir rechnen mit einer Freischaltung der Anmeldung im Laufe des Monats April). Auszubildende aus dem zweiten und dritten Lehrjahr können leider nicht an die HLA wechseln, da wir noch keine Klassen in der Fachstufe 1 und 2 haben.
Durch eine Beschulung an der Handelslehranstalt ergeben sich aus unserer Sicht folgende Vorteile für Sie und Ihre Auszubildenden:
- Steigerung der Attraktivität der Ausbildung im Bereich Lagerlogistik durch standortnahe Beschulung und geringere Fahrzeiten für die Auszubildenden.
- Motivierte Lehrkräfte mit Unterrichtserfahrung im Bereich Lagerlogistik.
- Mehr Auszubildende im Bereich Lagerlogistik durch Steigerung des Bekanntheitsgrades der Ausbildung in der Region (Berufsorientierung im Hamelner Modell, Schülerinnen und Schüler im Vollzeitbereich der HLA, die ein Ausbildung anstreben).
- Als digitale Schule (SMART-School bei Bitkom) sind wir in nicht nur exzellent ausgestattet, sondern verfügen zudem über die didaktischen Konzepte und Lernplattformen, um die Auszubildenden optimal zu begleiten
- Stärkung des Wirtschafts- und Bildungsstandortes Hameln-Pyrmont.
Ausbildungsziel
Die Ausbildungsberufe Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlagerist/-in sind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz.
Fachkräfte für Lagerlogistik und Fachlageristen/Fachlageristinnen…
… arbeiten in Unternehmen, die über eine Lagerhaltung verfügen. Dies sind vorrangig Speditions- und Logistikdienstleister, jedoch auch Großhandels- und Industriebetriebe.
Die zentralen Tätigkeiten umfassen unter anderem die Sicherung des reibungslosen Ablaufes der Warenannahme im Lager und den Transport der Waren innerhalb der Unternehmen sowie die ordnungsgemäße Ein- und Auslagerung dieser.
Hierfür werden Lagerhilfsmittel zum Aus- und Verpacken von Waren genutzt. Fachkräfte für Lagerlogistik und Fachlageristen führen Bestandsaufnahmen durch und bearbeiten Kommissionieraufträge. Auch Lieferungen und Tourenpläne zusammenstellen sowie Verladung und Versendung von Gütern gehören zum Tätigkeitsfeld. Darüber hinaus sind sie an der Optimierung logistischer Prozesse beteiligt.
Fachkräfte für Lagerlogistik und Fachlageristen sind hauptsächlich im Lager tätig, können jedoch auch für Tätigkeiten im Büro eingesetzt werden. Letztlich müssen sie für den Transport der Waren verschiedene Fördermittel bedienen können.
LINK: Inforationsvideo „Fachkraft für Lagerlogistik“ der Arbeitsagentur
https://web.arbeitsagentur.de/berufetv/detailansicht/27448
Ausbildungsdauer
· grundsätzlich 3 Jahre zur Fachkraft für Lagerlogistik und
· grundsätzlich 2 Jahre zum/zur Fachlageristen/Fachlageristinnen
Die Ausbildung erfolgt parallel im Betrieb und in der Berufsschule (duales Ausbildungssystem).
Voraussetzungen für die Berufsausbildung
- Rechtlich ist gemäß Berufsbildungsgesetz und von Seiten der Kammern für den Beginn einer Ausbildung keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
- Empfohlen wird jedoch mind. ein Hauptschulabschluss.
- Als weitere Voraussetzungen können Teamfähigkeit, selbstständiges Handeln sowie körperliche Belastbarkeit genannt werden.
Unterrichtsorganisation
Die Auszubildenden der beiden Berufe werden gemeinsam unterrichtet. Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachlagerist/in kann gemäß der Ausbildungsordnung für das dritte Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden. Am Ende des
1. Ausbildungsjahres bzw. Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird für die Ausbildungsberufe eine Zwischenprüfung durchgeführt. Am Ende des 2. Ausbildungsjahres erfolgt für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/in die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Für die Fachkräfte für Lagerlogistik findet die Abschlussprüfung entsprechend am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. An der Handelslehranstalt wird der Berufsschulunterricht in Teilzeitform angeboten.
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe): 2 Berufsschultage wöchentlich
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1): 1 Berufsschultag wöchentlich
3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2): 1 Berufsschultag wöchentlich
Ausbildungsinhalte
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene für die Fachkräfte für Lagerlogistik der Rahmenlehrplan Fachkraft für Lagerlogistik maßgeblich.
Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene für den Fachlageristen/die Fachlageristin der Rahmenlehrplan Fachlagerist/Fachlageristin maßgeblich.
Weiterhin richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik.
Im berufsspezifischen Unterricht werden in den Jahrgängen folgende Lernfelder unterrichtet:
Grundstufe: | Ø Güter annehmen und kontrollieren Ø Güter lagern Ø Güter bearbeiten Ø Güter im Betrieb transportieren |
Fachstufe 1: | Ø Güter kommissionieren Ø Güter verpacken Ø Güter verladen Ø Güter versenden |
Fachstufe 2: | Ø Touren planen Ø Logistische Prozesse optimieren Ø Güter beschaffen Ø Kennzahlen ermitteln und auswerten |
In den allgemeinbildenden Fächern werden die Auszubildenden in Deutsch, Englisch, Politik, Religion/Werte und Normen und Sport unterrichtet.
Prüfungen
Fachlagerist/Fachlageristin
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des ersten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus den vier Prüfungsbereichen:
1. Praktische Arbeitsaufgaben,
2. Lagerprozesse,
3. Güterbewegung,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 2. bis 4. sind schriftlich durchzuführen.
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens drei Stunden zwei Aufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen und Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er die Wirtschaftlichkeit, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann.
Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.
Fachkraft für Lagerlogistik
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1. Praktische Arbeitsaufgaben,
2. Prozesse der Lagerlogistik,
3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 2. bis 4. sind schriftlich durchzuführen.
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbständig planen, durchführen und kontrollieren kann sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann.
Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.
Weitere Schulabschlüsse
In Abhängigkeit von den schulischen Leistungen während der Berufsausbildung in allgemein- und berufsbildenden Lernbereichen können mit dem Berufsschulabschluss zusätzlich folgende Abschlüsse erworben werden:
· Hauptschulabschluss
· Realschulabschluss Sek I
· Erweiterter Sek. I-Abschluss
Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule
Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
Zusatzqualifikationen während der Ausbildung: Europakaufmann/-frau
Ø Dauer: 2 Jahre
Ø 1x wöchentlich von 16:00 Uhr – 19:15 Uhr
Ø Module: Business English, Spanisch, ICDL, Internationale Geschäftsprozesse
Ø 3 – 4-wöchiges Auslandspraktikum
Ø Hinweis: die Module können auch einzeln belegt werden!
Ansprechpartner
Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf sowie den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Prox prox@hla-hameln.de
Sie fragen - wir antworten gern!