Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten

Ausbildungsziel und -dauer
Der Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die/der ausgebildete MFA assistiert bei der Untersuchung und Behandlung von Patienten, betreut Patienten, organisiert Betriebsabläufe und überwacht Terminplanungen. Sie/er dokumentiert Behandlungsabläufe und ermittelt den Bedarf an Materialien, beschafft und verwaltet.

Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre. Sie gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der schulische Anteil wird an der Handelslehranstalt Hameln und der betriebliche Anteil wird in Arztpraxen niedergelassener Ärzte oder in Kliniken durchgeführt.
Voraussetzungen für die Berufsausbildung

  • Guter Hauptschulabschluss
  • Kontaktfreudigkeit und offener Umgang mit Menschen
  • Interesse an medizinischen Inhalten


Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht findet begleitend statt: in der Unterstufe zweimal die Woche, in der Mittel- und Oberstufe einmal in der Woche mit ca. 9 Unterrichtsstunden.

Ausbildungsinhalte

Für den nach Lernfeldern gegliederten Unterricht an den Berufsschulen ist auf Bundesebene der Rah­menlehrplan der Kultusminister­konferenz maßgeblich.


Auf Landesebene richtet sich die Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur /zum Medizinischen Fachangestellten.

Der Unterricht in der Berufsschule setzt sich aus den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport sowie den berufsbezogenen Lernfeldern zusammen. Die Vermittlung der Inhalte der berufsbezogenen Lernfelder erfolgt auf Grundlage des schulischen Arbeitsplanes.

Prüfungen
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Das Ablegen der Zwischen­prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Behandlungsassistenz
  • Betriebsorganisation und –verwaltung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die praktische Abschlussprüfung: hier muss ein komplexe Prüfungsaufgabe über 75 Minuten bearbeitet werden.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.

Schulabschluss
Der erweiterte Sekundarabschluss I wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung
  • Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • jeweils mindestens die Note 3 in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache und der Durchschnittsnote im berufsspezifischen Bereich


Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten an unserer Schule

Fachoberschule Wirtschaft Klasse 12, Abschluss: Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium Klassen 11-13, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife

Ansprechpartner

Ansprechpartner für den Ausbildungsberuf:
Frau Schröder E-Mail per Kontaktformular

Ansprechpartner für den Koordinationsbereich Berufsschule:
Herr Rudsinske E-Mail per Kontaktformular